Abgasskandal-Hintergründe

Worum geht es?

Die Hintergründe des Abgasskandals sind schnell zusammengefasst. Es geht um Folgendes: 

Die Volkswagen AG und ihre konzernangehörigen Fahrzeug- Marken Audi, Porsche, Seat und Skoda haben seit ca. 2009 in Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Abschalteinrichtung wurden unzulässige Stickstoffausstöße der Fahrzeuge verschleiert. 

Die Motorsteuerungssoftware des Dieselmotors EA 189, den die Volkswagen AG herstellte, war mit einer Software ausgestattet worden, die erkannte, wann das Fahrzeug auf den Prüfstand gestellt war. Im Prüfmodus sorgte die Software dafür, dass das Fahrzeug die Stickstoff (NOx)- Grenzwerte der EG- Verordnung 715/2007 einhielt. Im realen Fahrbetrieb wurden diese Grenzwerte jedoch weit überschritten. 

Die Öffentlichkeit erfuhr erst am 18.09.2015 von dem Skandal, der auch als „Dieselgate“ bezeichnet wurde. Auslöser war eine Pressemitteilung der US- amerikanischen Umweltbehörde EPA Die Fahrzeuge verstießen auch gegen den US- amerikanischen Clean Air Act.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt wegen Betruges gegen einzelne Verantwortliche der Volkswagen AG. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen ehemalige Verantwortliche der Audi AG. Aus den Anklageschriften einiger US- amerikanischer Bundesstaaten ergibt sich eine Kenntnis wesentlicher VW- Verantwortlicher seit 2006. 

Nachbesserung durch Software- Update

Das deutsche Kraftfahrt – Bundesamt (KBA) genehmigte eine Nachrüstung der VW- Diesel- Motoren durch ein Software- Update. Ob dadurch der Mangel tatsächlich dauerhaft ohne Folgeschäden des Fahrzeuges beseitigt wird, ist zweifelhaft. Dies haben auch bereits einige Richter deutscher Landgerichte bestätigt. Viele Betroffene schrecken daher vor der Teilnahme an der Rückruf- Aktion zurück. Klargestellt sei, dass auch nach einer evtl. bereits erfolgten Teilnahme am Rückruf noch ein Schadensersatzanspruch festgestellt werden kann. 

Bundesgerichtshof entscheidet im Dieselskandal

Mit Urteil vom 25. Mai 2020 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die VW AG ihre Kunden durch das bewusste in Verkehr bringen von manipulierten Dieselfahrzeugen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und diesen Schadensersatzansprüche gegen den Autobauer zustehen. Der Bundesgerichtshof entschied, dass dies auch für Gebrauchtfahrzeugkäufe gilt (Az. VI ZR 252/19). 

In einer späteren Entscheidung stellte der BGH außerdem klar, dass zu dem erstattungsfähigen Schaden eines klagenden VW-Fahrers auch seine bisher geleisteten Fremdfinanzierungskosten, wie Zinsen und Gebühren, gehören (Urteil v. 13.04.2021, Az. VI ZR 274/20).

Selbst nach einem zwischenzeitlich aufgespielten Software-Update können Schadensersatzansprüche noch erfolgreich durchgesetzt werden, sollte mit dem Software-Update eine weitere unzulässige Abschaltvorrichtung implementiert worden sein und VW das Kraftfahrt-Bundesamt hierüber getäuscht haben (vgl. entsprechend BGH, Beschluss vom 09.03.2021, Az. VI ZR 889/20).

Schadensersatzansprüche können damit beispielsweise auch Fahrzeughalter des Modells Eos mit EA189- Motortyp noch geltend machen. Zu diesem VW-Modell ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt erst im September des Jahres 2020 einen neuen verpflichtenden Rückruf an. Bei den Fahrzeugen war nach dem Aufspielen des VW- Software-Updates nämlich eine neue unzulässige Abschaltstrategie festgestellt worden.

Nachfolgemotor EA288 ebenfalls betroffen

VW-Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA288 bleiben von dem Abgasskandal leider ebenfalls nicht verschont. Seit einem Urteil des europäischen Gerichtshofes, wonach das Herunterfahren der Abgasreinigung nur zur Verhinderung plötzlicher und außergewöhnlicher Schäden erlaubt ist (Urteil v. 17.12.2020, Az. C-693/18), bestätigen immer mehr Gerichte eine Haftung der VW AG wegen Manipulationen an Fahrzeugmodellen mit dem Motortyp EA288.

Das OLG Naumburg beispielsweise sprach einem betroffenem Fahrzeughalter Schadensersatz in Höhe von EUR 20.885,71 zu, weil dessen gebrauchter Pkw VW Golf VII 2.0 TDI mit EA288-Motor eine unzulässige Abschaltvorrichtung in Gestalt einer Fahrzykluserkennung enthielt, über die VW ihn und das KBA getäuscht hatte (Urteil v.09.04.2021, Az. 5 O 90/20) Das OLG stellte dabei fest, dass der Kläger durch die Verwendung der Fahrkurvenerkennung im VW-Motor EA288 im Ergebnis genauso getäuscht wurde wie andere VW-Fahrer durch die Verwendung der Kippschalterlogik mit Prüfstandserkennung bei dem Vorgänger-Motor EA189. 

Auch das OLG Düsseldorf hält eine Haftung der VW AG in diesem Zusammenhang für sehr wahrscheinlich und forderte die VW AG mittels Beschluss noch einmal auf, dem Sachvortrag des Klägers zum Vorhandensein einer unzulässigen Abschaltvorrichtung substantiiert entgegenzutreten (Beschluss v. 16.02.2021, Az. 23 u 159/20).

Das Landgericht Stuttgart wiederum gab einem betroffenen VW-Fahrer Recht, der auf Schadensersatz gegen den VW-Konzern wegen des Verbaus einer unzulässigen Abschaltvorrichtung in seinem Golf 1.6l TDI mit EA288-Motor klagte (Az. 20 O 553/20). Das Besondere: Das Landgericht begründete seine Entscheidung nicht, wie gewohnt, mit dem sittenwidrigen Verhalten der VW AG, sondern urteilte, dass dem betroffenen Fahrer bereits durch die Verletzung von geltendem europäischen Zulassungsrecht infolge der Täuschung des Herstellers im Typengenehmigungsverfahren ein Schaden entstanden sei. Das Gericht brachte damit eine weitere wichtige Anspruchsgrundlage zugunsten betroffener Fahrzeughalter in der Dieselaffäre ins Spiel.

Der VW-Motor EA288 ist Nachfolger des EA189 - Motorentyps und wird seit dem Jahr 2012 verbaut. Er findet sich in 1.4, 1.6 und 2.0-Liter-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda. Unzulässige Abschaltvorrichtungen lassen sich sowohl bei Fahrzeugen der Euro-Norm 5 als auch 6 feststellen.

Sollten Sie unsicher sein, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist, sprechen Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung an.

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