Gemeinsam klagen

Streitgenossenschaft zur Bündelung mehrerer Geschädigter

Da die Volkswagen AG bzw. Audi AG zu keinerlei Zugeständnissen bereit ist, müssen die Betroffenen individuell klagen. 

Eine „Sammelklage“ für gleichgelagerte Schadensersatzansprüche gibt es in Deutschland bislang nicht. Eine allgemeine Musterfeststellungsklage, die es bislang nur speziell für Kapitalanleger gibt, ist durch das Bundesjustizministerium leider erst zur Diskussion gestellt worden. Da die Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG bzw. Audi AG aufgrund der allgemeinen zivilrechtlichen Verjährungsfrist von drei Jahren zum 31.12.2018 verjähren werden, kommen die Pläne des Justizministeriums für die Fahrer eines Fahrzeugs mit einem VW-Dieselmotor des Modells EA 189 leider zu spät. 

Die Kanzlei MATTIL bietet sowohl die Einzelklage, als auch die gemeinschaftliche Klage, an. Als gemeinschaftliche Klage versteht man nach der Zivilprozessordnung die sogenannte Streitgenossenschaft

Streitgenossenschaft ist die einzige aktuell nach der deutschen Zivilprozessordnung zugelassene Möglichkeit der gemeinschaftlichen Klage. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Ansprüche gleichartig sind und auf einem im Wesentlichen gleichartigen Sachverhalt beruhen. Diese Voraussetzungen sehen wir bei den Betroffenen des VW Abgasskandals grundsätzlich als gegeben an. Das individuelle Kostenrisiko kann deutlich reduziert werden, wenn sich mehrere Kläger als Streitgenossen zusammentun.

VW Abgasskandal, Dieselaffäre, Anwalt

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