Ablauf
Im Folgenden wird Ihnen ein möglicher Verfahrensablauf skizziert, des Weiteren erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Phasen.
Schritt 1: Unverbindliche Erstberatung
Sie haben hier die Möglichkeit eine unverbindliche Anfrage zu stellen. Dieser folgt eine unverbindliche Erstberatung.
Schritt 2: Vorbereitung der Klage
Die Informationen werden zusammengetragen und geprüft. Anschließend wird die Klageschrift vorbereitet und innerhalb eines Zeitfensters von 2- 4 Wochen eingereicht.
Schriftliches Vorverfahren
Das Klageverfahren wird erfahrungsgemäß ca. ein halbes bis dreiviertel Jahr nur schriftlich geführt, bis ein Gerichtstermin stattfindet.
Gerichtstermin(e) und Urteil
Je nach dem, ob das Gericht noch einzelne Punkte für aufklärungsbedürftig hält, oder nicht, wird danach entweder ein weiterer Termin bestimmt, oder das Urteil erlassen.
Berufung/Revision
Die Kanzlei Mattil rechnet damit, dass nach der Urteilverkündung noch die Berufungsinstanz zu beschreiten ist. Erfahrungsgemäß dauert es ca. ein weiteres Jahr, bis ein Berufungsurteil vorliegt.
Theoretisch könnte dann auch noch ein Revisionsverfahren anstehen. Wir rechnen aber damit, dass dies nicht mehr nötig sein wird, da der Bundesgerichtshof wohl spätestens 2019 die Frage der Haftung der Volkswagen AG bzw. Audi AG verbindlich für alle deutschen Gerichte entschieden haben wird.

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