Abgasskandal, Dieselaffäre, Anwalt

Sind Sie vom
Abgasskandal betroffen?

Berechnen Sie ganz einfach Ihren potentiellen Schadensersatz für betroffene Volkswagen-, Audi-, Porsche-, BMW-, Skoda- und Seat-Fahrzeuge:

Zum Rechner

NEWS

Fiat-Chrysler Abgasskandal

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat nun auch manipulierte Motoren bei den Fahrzeugen des Herstellers Fiat und seiner Schwesterfirma Iveco ausgemacht und deshalb im Februar 2021 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet. Der Rückruf mit der KBA-Referenznummer 010493 betrifft vor allem das Modell Daily, Baujahr 2015 bis 2019, das es mit 2,3- und 3,0l-Motor gibt. Betroffen sind laut KBA weltweit 20.085 Fahrzeuge, davon mindestens 872 in Deutschland. Die Fahrzeuge verfügen über eine ungeeignete Software und halten die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxidgrenzwerte nicht ein.


VW Abgasskandal

Am 16. April 2019 hat das Kraftfahrt- Bundesamt erstmals auch für den Nachfolge-Motor EA 288 einen amtlichen Rückruf angeordnet. In Deutschland sind ca. 86.741 Fahrzeuge des Modells VW T6 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 von dem Rückruf betroffen. Berücksichtigt man, dass der Motortyp EA 288 seit dem Jahr 2012 in fast alle Modelle der Marken VW, aber auch Audi, Seat und Skoda verbaut wurde, muss davon ausgegangen werden, dass Millionen Fahrzeuge betroffen sind und weitere verpflichtende Rückrufe folgen werden.
Mehr zum VW Abgasskandal erfahren


Opel Abgasskandal

Das Bundesverkehrsministerium hat laut Medienberichten eine amtliche Anhörung der Opel Automobile GmbH angeordnet, da der Verdacht auf Manipulationen bestehe. Bei 10.000 in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen der Modelle Zafira, Insigna und Cascada mit Abgasnorm Euro 6 würden die Stickoxid- Grenzwerte um mehr als das 10fache überschritten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht der Zwangsrückruf der betroffenen Fahrzeuge.


Daimler Abgasskandal

Das Kraftfahrt – Bundesamt hat im Fahrzeugtyp Mercedes Vito 1,6 Liter Diesel Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt. Am 23.05.2018 wurde der Zwangsrückruf angeordnet.
Mehr zum Daimler Abgasskandal erfahren


Porsche Abgasskandal

Das Kraftfahrt – Bundesamt stellte in den Fahrzeugtypen Porsche Cayenne Euro 6 4,2 Liter V8 TDI und Porsche Macan Euro 6 3,0 Liter V6 TDI unzulässige Abschalteinrichtungen fest. Am 14.05. bzw. 16.05.2018 wurde daher der jeweilige Zwangsrückruf angeordnet.


BMW Abgasskandal

BMW hat gegenüber dem Kraftfahrt- Bundesamt eingeräumt, dass bei 11.700 Fahrzeugen der 5er- und 7er- Modelle (M550d xDrive und 750d xDrive) eine unzulässige Abgas-Software verwendet wurde. Durch diese Abgas- Software wurde die Abgasreinigung manipuliert. Die betroffenen Fahrzeuge müssen nun nachgerüstet werden, um die zulässigen Abgasgrenzwerte einzuhalten.


Audi Abgasskandal

Zwangsrückruf bei Audi A4, A5, A6, A7, Q5, SQ5 und Q7 mit Abgasnorm 6 (V6- Motoren)
Das Kraftfahrt – Bundesamt hat im Dezember 2017 den Zwangsrückruf angeordnet. Dies wurde durch die Presse am 20./ 21.11.2018 bekannt.


Porsche Abgaskandal

Zweiter Rückruf bei Porsche Macan mit Drei – Liter – Dieselmotor (Sechszylinder)

Schadensersatzrechner im Abgasskandal

Im Folgenden können Sie Ihren potentiellen Schadensersatz in der Abgasskandalaffaire berechnen. Füllen Sie einfach das Formular aus und berechnen Sie Ihr Potential. Gerne unterstützen Sie wir Sie und beraten Sie in einem Erstgespräch kostenfrei.




Ergebnis

Fahrzeugpreis:

Potentieller Schadensersatz:


* Im Moment wird – auf Basis der aktuellen Rechtsprechung – von der Notwendigkeit des Abzugs des Nutzungsvorteils ausgegangen. Vertreten wird auch, diesen Abzug nicht vorzunehmen. Eine BGH- Entscheidung zu dieser Frage liegt – soweit ersichtlich – noch nicht vor. Zug um Zug gegen den Schadensersatz ist das betroffene Fahrzeug zurückzugeben.

Abgasskandal: Worum geht es?

Die Volkswagen AG und ihre konzernangehörigen Fahrzeug- Marken Audi, Porsche, Seat und Skoda haben seit ca. 2009 in Dieselfahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Mit dieser Abschalteinrichtung wurden unzulässige Stickstoffausstöße der Fahrzeuge verschleiert.

Mehr erfahren

Kanzlei MATTIL: Ihr erfahrener Partner im Abgasskandal.

Wenden Sie sich an die Kanzlei MATTIL, die seit über 20 Jahren Erfahrungen in der gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen große Unternehmen hat.

Seit Jahren setzen wir u.a. Schadensersatzansprüche von Kleinanlegern gegen Banken, Anbieter von Lebensversicherungen, Emittenten von Anlageprodukten etc. durch. Wir haben es oft mit sogenannten Masseverfahren zu tun. Dabei handelt es sich um Fallkomplexe, bei denen es eine Vielzahl von gleichartig Geschädigten gibt, z.B. hunderte Anleger desselben Fonds. Wir sind daher Spezialisten, wenn es um die Organisation vieler gleichartiger Mandate und um die Bündelung vieler gleichartiger Geschädigter geht. Die Kanzlei MATTIL hat das bundesweit erste erfolgreiche Kapitalanlegermusterverfahren durchgeführt (OLG München, Az. Kap 1/07).

Was können Sie erreichen?

Durch eine Klage gegen die Volkswagen AG bzw. Audi AG als Motor- Herstellerin sowie gegen konzernangehörige Fahrzeugmarken, die diesen Motor verwendeten, können Sie die Rückzahlung des vollen Kaufpreises für Ihr damals neu oder gebraucht erworbenes Fahrzeug verlangen. Im Gegenzug müssen Sie das Fahrzeug zurückgeben und sich wohl den Nutzungsvorteil anrechnen lassen.

Klar ist – auch durch die vorliegenden Urteile zu vergleichbaren Fällen -, dass ein Neufahrzeug einer neuen Produktionsreihe nicht verlangt werden kann. Soweit reicht der Schadensersatzanspruch nicht. Man kann stets nur verlangen, dass der den Schaden begründende Vertrag rückgängig gemacht wird (sogenannte Rückabwicklung).

Ansprüche der Fahrzeughalter

Als Fahrzeughalter haben Sie folgende Möglichkeiten:

1

Gewährleistungsrechte gegen den Verkäufer – oft bereits verjährt

Eine solche Abschalteinrichtung begründet im deutschen Kaufrecht einen Sachmangel, aufgrund dessen der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann, das Fahrzeug zurückzugeben hat, sich die Nutzungsvorteile anrechnen lassen muss und im Gegenzug den Kaufpreis erstattet erhält. Diese sogenannten Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer verjähren jedoch in einer sehr kurzen Frist von lediglich 2 Jahren nach der Übergabe des Fahrzeugs. Da die Verkäufer in der Regel - zumindest bei einem vor September 2015 abgeschlossenen Kaufvertrag - nichts von den Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware wussten bzw. ahnen konnten, ist diese Frist auch nicht großzügiger einzuschätzen. In vielen Fällen (v.a. bei Fahrzeugen der Marken VW, Skoda und Seat, nicht bei VW Touareg und vielen Audi- Modellen) könnte die Verjährung bereits eingetreten sein.

2

Schadensersatzanspruch
gegen Volkswagen AG, Audi AG bzw. Porsche AG

Das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, die so manipuliert sind, dass sie im reellen Fahrbetrieb die Abgasgrenzwerte des geltenden Umweltrechts überschreiten, stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar und begründet einen Schadensersatzanspruch gegen die Fahrzeug- bzw. Motorhersteller (vgl. Urteil des LG Hildesheim vom 17.01.2017, Az. 3 O 139/16). Dieser Anspruch berechtigt zur Rückforderung des Kaufpreises wohl abzüglich des Nutzungsvorteils und gegen Rückgabe des Fahrzeugs.

Wann verjähren die Ansprüche?

Bei der Beantwortung der Frage, wann die Ansprüche der Betroffenen verjähren werden bzw. evtl. bereits verjährt sind, ist zwischen zwei verschiedenen Ansprüchen zu unterscheiden:

1

Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer – bei Unkenntnis des Verkäufers eventuell bereits eingetreten

Die Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Verkäufer verjähren innerhalb einer Frist von 2 Jahren, die mit der Übergabe des Fahrzeugs beginnt. In vielen Fällen, nicht bei VW Touareg und vielen Audi- Modellen, ist diese Frist bereits abgelaufen. Wurde das Fahrzeug beispielsweise am 12.04.2013 übergeben, wäre die Verjährung am 12.04.2015 abgelaufen.

Diese spezielle Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ist nur dann länger, wenn der Verkäufer den Mangel gekannt hat oder hätte kennen müssen. Eine solche Kenntnis ist wohl bei Verkäufern, die rechtlich außerhalb des Volkswagen- Konzerns stehen, auszuschließen. Sofern der Verkäufer den Mangel gekannt hätte, wären auch diese Ansprüche noch nicht verjährt. Dann würde nämlich ebenfalls die obige, dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis gelten, die erst zum 31.12.2018 abläuft.

Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach September 2015 gekauft haben, besteht evtl. dringender Handlungsbedarf gegenüber dem Verkäufer, um die Verjährung zu hemmen. Die zweijährige Verjährungsfrist für die Gewährleistungsrechte läuft taggenau, nicht zum Jahresende aus.

Welche Frist gilt ist je nach Einzelfall zu überprüfen.

2

Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG, Audi AG bzw. Porsche AG und etwaige Mittäter bzw. Gehilfen – Verjährung in vielen Fällen zum 31.12.2018

Die Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG bzw. Audi AG können frühestens zum 31.12.2018 verjähren.

Grundsätzlich gilt für zivilrechtliche Ansprüche eine dreijährige Verjährungsfrist. Diese beginnt mit dem Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Betroffene Kenntnis von seinem Anspruch erlangt oder erlangen kann. Diesel- Fahrzeughalter konnten frühestens im September 2015 von ihren Ansprüchen Kenntnis erlangen. Am 18.09.2015 erfuhr die Öffentlichkeit durch eine Pressemitteilung der US-amerikanischen Umweltbehörde EPA von den Softwaremanipulationen an den VW- Dieselmotoren. Damit begann die Verjährungsfrist frühestens mit Ablauf des 31.12.2015 und endet frühestens mit Ablauf des 31.12.2018.

Bei V6- Dieselfahrzeugen Marke Audi – Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7 mit Abgasnorm 6 – gilt etwas anderes. Die Mangelhaftigkeit und der Nachbesserungsbedarf werden seitens Audi derzeit noch bestritten. Nur in der Presse war bislang von der Zwangsrückrufs- Anordnung durch das Kraftfahrt – Bundesamt aus Dezember 2017 zu lesen. Die Verjährung gegenüber der Audi AG kann insofern erst in 2018 beginnen.

Wie ist der Ablauf?

Zum Ablauf